1. Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen dem Besucher einer durch die ProConTec Ltd. organisierten Veranstaltung.
1.1 Der Vertrag kommt durch die Anmeldung, vollständige Zahlung des Veranstaltungsbeitrages seitens des Kunden, sowie der Zustellung der Anmeldebestätigung seitens ProConTec Ltd. bzw. dem Ticketverarbeiter XING Events zustande.
1.2 ProConTec Ltd. kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Auch nach Zustellung der Anmeldebestätigung kann ProConTec Ltd. vom Vertrag zurücktreten, in diesem Falle erhält der Kunde seine allenfalls bereits bezahlten Beträge zurückerstattet.
1.3 Eine Stornierung des Vertrags seitens des Kunden ist nicht möglich. Der Teilnehmer ist jedoch berechtigt, seine Karte an Dritte zu übertragen. Die Übertragung der Karte ist bis 2 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Die Umschreibung des Tickets ist für beide Seiten kostenlos.
1.4 Bei Absage der Veranstaltung seitens ProConTec Ltd. erstattet ProConTec Ltd. sämtliche bezahlten Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. Veranstaltung
2.1 ProConTec Ltd. behält sich jederzeit vor, Änderungen im Programmablauf der Veranstaltung vorzunehmen. Im Vorfeld veröffentlichte Programmabläufe sind unverbindlich. ProConTec Ltd. kann den Programmablauf jederzeit auch kurzfristig während einer Veranstaltung ändern, ohne dass sich hieraus Ansprüche für den Kunden ergeben.
2.2 ProConTec Ltd veröffentlicht in seinen Werbungen ausschliesslich Gäste, mit welchen bereits Vereinbarungen zum Erscheinen bestehen. Ungeachtet dessen, kann ProConTec Ltd. nicht für das Erscheinen eines bestimmten Gastes garantieren. Im Falle des Nichterscheinens eines angekündigten Gastes, sorgt ProConTec Ltd. nach Möglichkeit für einen gleichwertigen Ersatz. ProConTec Ltd. ist jedoch nicht verpflichtet, mehr als die ursprünglich beworbene Anzahl (mindestens jedoch 4 Gäste) zu präsentieren. Sollte es ProConTec Ltd. nicht gelingen, die mindest Anzahl von 4 Gäste zu präsentieren, hat der Kunde Anrecht auf eine anteilsmässige Rückerstattung des bezahlten Veranstaltungsbetrages. Diese richtet sich nach dem Grad der Nichterfüllung. Ein generelles Rücktrittsrecht besteht bei Schlechterfüllung nicht.
2.3 Der Kunde gibt mit der Buchung der Veranstaltung sein Einverständnis, dass er während der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert werden kann und diese Aufnahmen sowohl in öffentlichen Medien, als auch im Rahmen privater Produktionen verwendet werden können.
3. Sicherheit
3.1. Das Aufsichts- und Sicherheitspersonal der Veranstaltung ist an besonderer Kleidung und/oder besonderen Ausweisen zu erkennen. Die Anweisungen dieses Personals erfolgen im Hausrecht und sind jederzeit zu befolgen.
3.2. Das Mitbringen von Waffen aller Art, sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen, ist streng untersagt. Dies gilt insbesondere auch für derartige Gegenstände, welche Teil einer Verkleidung, eines Kostüms oder einer Kulisse darstellen. Derartige Gegenstände, soweit sie geeignet sind Personen zu verletzen, sind in jedem Fall dem Aufsichts- oder Sicherheitspersonal anzuzeigen. Das Aufsichts- /Sicherheitspersonal ist befugt Gegenstände nicht zur Veranstaltung zuzulassen. 3.3. Auch das Mitführen von Haustieren jeglicher Art auf der Veranstaltung ist untersagt. 3.4. Das Mitführen sämtlicher Substanzen, welche gegen das geltende Betäubungsmittelgesetz verstossen, ist strengstens untersagt.
3.5. Auffälliges Verhalten aufgrund von übermässigem Alkoholeinfluss wird nicht toleriert.
3.6. ProConTec Ltd. behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art, insbesondere für Konkurrenzveranstaltungen zu untersagen.
3.7. Das Aufsichts- und Sicherheitspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.8. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1 bis 3.7 kann der sofortige Verweis aus den Veranstaltungsräumen erfolgen. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. In jedem Fall wird vorbehalten, Personen aus den Veranstaltungsräumen zu verweisen, welche den Veranstaltungsablauf stören, sich ungebührlich verhalten und/oder eine Gefahr für sich selbst oder Andere darstellen.
4. Audiovisuelle Aufzeichnungen
4.1. Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne der vorliegenden Bestimmungen sind im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen.
4.2. Die gewerbliche/kommerzielle Verwendung von audiovisuellen Aufzeichnungen der Veranstaltung erfordert zwingend die vorherige schriftliche Genehmigung von ProConTec Ltd.
4.3. Es kann keine Garantie dafür abgegeben werden, das private Bild- und Tonaufnahmen während der Panels zulässig sind. Dies liegt im jeweiligen Ermessen der Stars. Absolutes Fotoverbot herrscht ausserhalb der Panelzeiten, heißt die Stars können während der Panles fotogrfiert werden, so sie einverstanden sind. Beim Essen, in der Lobby, vor der Tür, in der Bar usw. nicht. Einem allfälligen Verbot ist Folge zu leisten und ProConTec Ltd. behält sich vor, Zuwiderhandlungen mit dem Verweis von der Veranstaltung zu ahnden, ohne das Recht auf eine finanzielle Rückerstattung.
5. Haftung
5.1. ProConTec Ltd. haftet ausschliesslich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
5.3. ProConTec Ltd. übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
6. Salvatorische Klausel
6.1. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen werden durch die diesen am nächsten stehenden gültigen Bestimmungen ersetzt.
6.2. Von den vorliegenden Bestimmungen abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und müssen von beiden Parteien gezeichnet sein. Mündliche Abmachungen sind ungültig.