Trekgate abgesagt

Ezri

Administrator
...man konnte es kommen sehen.

Ärgerlich genug, dass man nun auf Flug- und Hotelkosten hocken bleibt. Wohnt ja nicht jeder in PKW- oder Bahnreichweite umme Ecke vom Veranstaltungsort :(

Aber wirklich frech vom Veranstalter ist, dass man das Hotel nicht mehr umbuchen kann, weil er so spät bekanntgegeben hat, dass die Veranstaltung nicht statt findet, dass man laut Hotel-Regeln nicht mehr stornieren kann.

Deadline um das Hotel zu stornieren war der 26.08.2014
Absage der Veranstaltung war heute (27.08.2014)

...und wenns wirklich doof läuft, bekommen wir vom Veranstalter auch unsere Veranstaltungs-Tickets nicht rückerstattet. :down
 

Ezri

Administrator
Das Hotel macht eine Ausnahme und akzeptiert eine Stornierung... immerhin etwas
 

Ezri

Administrator
Okay, TrekGate wurde abgesagt, aber viele Teilnehmer konnten ihr Reiseticket nicht mehr stornieren, also beschlossen sie, selber was auf die Beine zu stellen.
Martin Netter hängte sich gleich mit rein und nannte es eine nichtkommerzielle Veranstaltung.
War wohl ein Irrtum, denn es war eine Martin Netter Verkaufsveranstaltung. Ein kurzfristig eingeladener Stargast, Manu Intiraymi (Icheb Voyager), konnte seine Anreise auch nicht mehr abbrechen und erhoffte sich von der "Ersatzveranstaltung", dass er wenigstens nicht auf seinen Kosten sitzenbleiben würde.
Nunja, er war der einzige "Stargast" und wurde daher von den Anwesenden heiß begehrt. Sei es ihm gegönnt, dass er ein paar Fotos und ein paar Autogramme, verkaufen konnte.
Martin Netter war ebenfalls konkurrenzlos als Händler vor Ort und hat mir meine bisherige Meinung über ihn bestätigt.
Er hatte eine Auktion veranstaltet. Unter anderem hat er eine billige Star Trek Tasche (die gab es in Las Vegas für ,-$) für 8,-€ an den Mann bringen können.
Ich bot auf ein Autogram von Jolene Blalock mit und hatte das Höchstgebot abgegeben. 25,-€. War ihm nicht genug, er packte das Autogramm einfach wieder ein. Ein anderer Teilnehmer monierte dies und bekam als Antwort, dass die Versteigerung ja nur unter Vorbehalt stattfände.
Ähm ja... na klar, Martin Netter mach ne Versteigerung und wenn ihm das Höchstgebot zu wenig ist, rückt er die ersteigerte Sache einfach nicht raus.
Naja, wir verließen dann den Raum und relativ kurz danach war die Versteigerung zu ende. Ich nehm an, dass unter solchen Voraussetzungen keiner mehr Lust hatte, auf irgendwas zu bieten.

Toll fand ich, dass die Teilnehmer überhaupt 10,-€ als Eintrittspreis gezahlt haben, obwohl sie die Gelder von der ursprünglichen Veranstaltung wohl nie wieder sehen werden und dass sie Spiele, Kuchen und Näschereien für alle mitbrachten. Dafür gibts :up :up :up

Für Martin Netter habe ich nur :down :down :down übrig.
 

Staska

New Member
Ein Glück war ich nicht da und musste arbeiten!

Das hört sich ja echt bescheiden an, was du da erzählst. *kopfschüttel*

Der Mensch sollte mal nicht so abheben, weil er ein paar mal in der Presse und im TV war. Wenn man eine Auktion macht, dann muss man damit rechnen, dass man nicht immer das bekommt, was man sich erhofft. Das sind die Regeln. Einfach unglaublich Frech sowas. Das könnte man sogar rechtlich anfechten, denn eine Auktion auf Vorbehalt gibt es nicht. Aber das lohnt sich wahrscheinlich nicht.

Mit diesem Herrn Netter hatte ich auf einer vorherigen Con schon mal das Vergnügen. Ich hatte mir erlaubt, eine Frage zu seinen Kostümen zu stellen, und wurde hingestellt wie blöd. Naja er sieht ja durch solche Aktionen, was er davon hat. Irgendwann kommt Überheblichkeit einfach zurück.
 

Ezri

Administrator
Oh, hab heute gehört, dass es sogar noch frecher ging, denn heute wollte er wohl nochmal Eintritt habe :vogel
Wir waren allerdings heute nimmer da, sowas müssen wir uns nun wirklich nicht antun
 
R

RandyFisher

Gast
Den doppelten Eintrittspreis hat er dann nicht durchziehen können, weil sich die restliche Orga quergestellt hat (die ja ursprünglich mal von ganz kostenlos sprach). Da haben die wenigstens doch mal angefangen, dem einen Riegel vorzuschieben. Aber Martin hat vor dem versammelten Saal einfach mal kackendreist gesagt "wenn es nach mir gegangen wäre, hätte ich ja heute nochmal Eintritt verlangt".

Manchmal hab ich den Eindruck, die Leute wollen sich ausnehmen lassen.
 

Ezri

Administrator
Das Skandälchen geht weiter.

Herr Netter hat so sehr auf die Tränendrüse gedrückt, dass der Gaststar ihm tatsächlich noch was von seinen kärglichen Einnahmen abgegeben hat.
Herr Netter bettelt mit der Begründung, es sei für einen guten Zweck, nämlich seine private Star Trek Sammlung, um Geld
Andere wollen jetzt selber eine Con aus dem Boden stampfen. Mir ist allerdings nicht bekannt, ob von diesen Personen irgendjemand mal selbständig war und daher weiß, dass man dafür eine Gesellschaft gründen sollte und ein Gewerbe anmelden muss.
Geschieht ersters nicht, kanns teuer werden, denn dann ist man automatisch eine Einzelfirma und haftet mit seinem gesamten Vermögen und Besitz und ist schneller in der Insolvenz, als man Warpkernbruch sagen kann. Letzteres interessiert nicht nur das Gewerbeamt, sondern auch das Finanzamt...

:senf
 

Ezri

Administrator
Ohhh... es wird noch lustiger. Ein Journalist hat Fakten, auch die weniger rühmlichen, von der Veranstaltung veröffentlicht und nun wird ihm mit einem Anwalt gedroht.
Außerdem hätt die Veranstaltung angeblich kein Eintritt gekostet. Allerdings wurde man dazu genötigt eine Basecap für 10,-€ zu kaufen, weil man ansonsten nicht in den Saal gelassen wurde und es wurde wortwörtlich kommuniziert, dass die Basecap die Eintrittskarte sei.
 

Juppes85

New Member
oh weia, da bin ich ja froh, dass ich mir den mist nicht angetan habe .....

jetzt geht's zuerst mal dran die trekgate betreiber anzuzeigen, sowie rechtsanwalt mit der einforderung zu beauftragen.
 

Ezri

Administrator
Und nur mal zum Vergleich... Man beachte das Logo:

Die Speisekarte vor der Korrektur
speisekarte-alternativ-veranstaltung.jpg

Die Speisekarte nach der Korrektur...

speisekarte-netter.jpg
 

Ezri

Administrator
Bekam ich gerade per PN auf FB mit der Genehmigung es zu veröffentlichen

Hi Ezri, hab auch so meine Erfahrungen mit Herrn Netter. Ich wollte bei ihm ne Uniform kaufen. Da war ich noch in seinem Museum/Laden um mir auch noch andere Sachen zukaufen. Er Überredet unsere Gruppe gleich, eine Führung zu machen. Wir willigten ein, da wir in Uniform dort waren, wollten wir uns auf der Brücke Fotografieren (die er dort Ausgestellt hat) Am Anfang hieß es noch 20€ pro Person und Führung (waren 7 Leute) inclusive Fotos. Als wir dann Fotos machen wollten, hieß es auf einmal 10€ pro Foto und Person. Das wären 70€ !!!!! Wir verneinten dies und wollten unsere eigen Fotos machen. Da hat er uns dann nochmal 20€ Abgeknöpft mit der Begründung, er habe ja auch Immense Ausgaben! Nun zur Uniform. Ich schaute mich um und die Frau von Netter meinte, Ich könne auch eine Maß angefertigte bekommen für 300€, Sie hätten einen Schneider an der Hand, der sowas macht. Sie hat meine Maße aufgeschrieben und meinte Sie würden sich Melden, wenn sie Fertig sei. Eine Woche Später kam ne Mail von Netter, in der er mir Mitteilte, dass der Schneider mit meiner Uniform Anfangen könne, aber der Preis sich geringfügig erhöht habe. Auf meinen nachfragen hin, meinte er die Uniform soll jetzt 690€ kosten und er braucht eine Anzahlung in höhe vom Alten Preis. Ich habe mich dann für seine Mühe bedankt und Abgelehnt.
 

Ezri

Administrator
Die Party geht weiter, der "Veranstalter" schindet Zeit und bittet sich eine Rückzahlungs- bzw. Handlungsfrist bis zum 30. September 2014 aus. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt :dudu:harhar
Mit dieser Fristverlängerung kann er wenigstens sicher sein, dass auch die letzten Kreditkartenzahlungen nicht mehr zurückgebucht werden können.

Aus der Mail vom 06. September 2014

Nach der Meldung, dass die TrekGate 2014 abgesagt werden muss, gingen enorm viele Nachrichten ein, sei es über Facebook oder per Mail.

Es waren weit über 100 Mails. Der Ärger und die Enttäuschung sind selbstverständlich gross. Die deshalb eine oder andere sehr emotional gehaltene Nachricht ist nachvollziehbar.

An dieser Stelle ist es wichtig noch einmal zu betonen, dass die TrekGate für die Organisatoren nicht einfach eine Con oder ein Projekt war, sondern, dass an diesem Event sehr viel gelegen war, weswegen wirklich bis zum letzten Moment versucht wurde, die TrekGate doch noch zu realisieren.
Es stimmt, dass die Absagen früher hätte erfolgen können oder sollen, doch immer wieder potentielle und vielversprechende Optionen eröffneten sich um den so wichtigen Event realisieren zu können, daher wurde gewartet.

Natürlich handelte es sich bei den meisten eingegangenen Nachrichten um die Rückforderung Eurer einbezahlten Beträge an die ProConTec Ltd. über XING-Events(Amiando). Wie bereits bei der Ansage angekündigt, wurden mit den Beträgen zweckgebundene Vorleistungen wie zum Beispiel die Hotelräumlichkeiten bezahlt, so dass viele der Beträge in dieser Form nicht mehr zur Verfügung stehen.

Es wurde angefangen, mit dem aktuell verfügbaren Geld, Beiträge zurück zu überweisen, und es wird alles, was entsprechend da ist, für diese Rückzahlungen verwendet. Die bisher eingegangenen Forderungen übersteigen bereits die zur Verfügung stehenden Mittel, der ProConTec Ltd..
Die teilweise sehr kurz gehaltenen Fristen zur Begleichung der Rückzahlungen vereinfachen diesen Prozess nicht. Verständlich ist ebenso, dass nicht wenige in ihren Forderungen rechtliche Schritte nicht ausschliessen.

Doch diese ändern nichts an der Tatsache, dass der ProConTec Ltd. nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, dies aus erwähnten Gründen. Es geht nicht darum, sich aus der Affäre zu ziehen, und es wird natürlich der Versuch unternommen, in irgendeiner Form die Möglichkeiten aufzutun, den Verpflichtungen der Rückzahlungen nachzukommen. Dies ist jedoch kein einfaches Unterfangen, da wie bereits erwähnt, die privaten Mittel vollständig erschöpft sind. Eine Finanzierung zu öffnen, ist unter den gegebenen Umständen eher als sehr schwierig zu bezeichnen. Die rechtlichen Schritte führen im Endeffekt nur dazu, dass die ProConTec Ltd. den Konkurs anmelden muss.


Alles was angeboten werden kann ist, dass jetzt Auszahlungen geleistet werden, soweit möglich. Alle anderen können wir nur bitten, dass sie Geduld aufbringen. In einem ersten Schritt bis sicher zum 30. September. Es wird weiterhin informiert, wie sich die Situation entsprechend entwickelt.
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Ezri

Administrator
Impressum der Seite von der Trekgate

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[h=1]Impressum[/h]Kontakt/Veranstalter:
Ein Project von:
ProConTec

ProConTec Ltd., Stockport (UK)
Zweigniederlassung Allschwil
Fabrikstrasse 2
CH-4123 Allschwil

Tel.: +41 615112380
Fax.: +41 438884245
E-Mail: info@ProConTec.ch


E-Mail: roger@trekgate.com

Eine Umsatzsteueridetifikationsnummer ist für die
Bundesrepublik Deutschland nicht erforderlich, da
es sich um eine schweizer Firma mit Sitz in der
Schweiz handelt.
 

Ezri

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Die AGB's von der HP

1. Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen dem Besucher einer durch die ProConTec Ltd. organisierten Veranstaltung.

1.1 Der Vertrag kommt durch die Anmeldung, vollständige Zahlung des Veranstaltungsbeitrages seitens des Kunden, sowie der Zustellung der Anmeldebestätigung seitens ProConTec Ltd. bzw. dem Ticketverarbeiter XING Events zustande.
1.2 ProConTec Ltd. kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Auch nach Zustellung der Anmeldebestätigung kann ProConTec Ltd. vom Vertrag zurücktreten, in diesem Falle erhält der Kunde seine allenfalls bereits bezahlten Beträge zurückerstattet.
1.3 Eine Stornierung des Vertrags seitens des Kunden ist nicht möglich. Der Teilnehmer ist jedoch berechtigt, seine Karte an Dritte zu übertragen. Die Übertragung der Karte ist bis 2 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Die Umschreibung des Tickets ist für beide Seiten kostenlos.
1.4 Bei Absage der Veranstaltung seitens ProConTec Ltd. erstattet ProConTec Ltd. sämtliche bezahlten Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

2. Veranstaltung
2.1 ProConTec Ltd. behält sich jederzeit vor, Änderungen im Programmablauf der Veranstaltung vorzunehmen. Im Vorfeld veröffentlichte Programmabläufe sind unverbindlich. ProConTec Ltd. kann den Programmablauf jederzeit auch kurzfristig während einer Veranstaltung ändern, ohne dass sich hieraus Ansprüche für den Kunden ergeben.
2.2 ProConTec Ltd veröffentlicht in seinen Werbungen ausschliesslich Gäste, mit welchen bereits Vereinbarungen zum Erscheinen bestehen. Ungeachtet dessen, kann ProConTec Ltd. nicht für das Erscheinen eines bestimmten Gastes garantieren. Im Falle des Nichterscheinens eines angekündigten Gastes, sorgt ProConTec Ltd. nach Möglichkeit für einen gleichwertigen Ersatz. ProConTec Ltd. ist jedoch nicht verpflichtet, mehr als die ursprünglich beworbene Anzahl (mindestens jedoch 4 Gäste) zu präsentieren. Sollte es ProConTec Ltd. nicht gelingen, die mindest Anzahl von 4 Gäste zu präsentieren, hat der Kunde Anrecht auf eine anteilsmässige Rückerstattung des bezahlten Veranstaltungsbetrages. Diese richtet sich nach dem Grad der Nichterfüllung. Ein generelles Rücktrittsrecht besteht bei Schlechterfüllung nicht.
2.3 Der Kunde gibt mit der Buchung der Veranstaltung sein Einverständnis, dass er während der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert werden kann und diese Aufnahmen sowohl in öffentlichen Medien, als auch im Rahmen privater Produktionen verwendet werden können.


3. Sicherheit
3.1. Das Aufsichts- und Sicherheitspersonal der Veranstaltung ist an besonderer Kleidung und/oder besonderen Ausweisen zu erkennen. Die Anweisungen dieses Personals erfolgen im Hausrecht und sind jederzeit zu befolgen.
3.2. Das Mitbringen von Waffen aller Art, sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen, ist streng untersagt. Dies gilt insbesondere auch für derartige Gegenstände, welche Teil einer Verkleidung, eines Kostüms oder einer Kulisse darstellen. Derartige Gegenstände, soweit sie geeignet sind Personen zu verletzen, sind in jedem Fall dem Aufsichts- oder Sicherheitspersonal anzuzeigen. Das Aufsichts- /Sicherheitspersonal ist befugt Gegenstände nicht zur Veranstaltung zuzulassen. 3.3. Auch das Mitführen von Haustieren jeglicher Art auf der Veranstaltung ist untersagt. 3.4. Das Mitführen sämtlicher Substanzen, welche gegen das geltende Betäubungsmittelgesetz verstossen, ist strengstens untersagt.
3.5. Auffälliges Verhalten aufgrund von übermässigem Alkoholeinfluss wird nicht toleriert.
3.6. ProConTec Ltd. behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art, insbesondere für Konkurrenzveranstaltungen zu untersagen.
3.7. Das Aufsichts- und Sicherheitspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.8. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1 bis 3.7 kann der sofortige Verweis aus den Veranstaltungsräumen erfolgen. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. In jedem Fall wird vorbehalten, Personen aus den Veranstaltungsräumen zu verweisen, welche den Veranstaltungsablauf stören, sich ungebührlich verhalten und/oder eine Gefahr für sich selbst oder Andere darstellen.


4. Audiovisuelle Aufzeichnungen
4.1. Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne der vorliegenden Bestimmungen sind im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen.
4.2. Die gewerbliche/kommerzielle Verwendung von audiovisuellen Aufzeichnungen der Veranstaltung erfordert zwingend die vorherige schriftliche Genehmigung von ProConTec Ltd.
4.3. Es kann keine Garantie dafür abgegeben werden, das private Bild- und Tonaufnahmen während der Panels zulässig sind. Dies liegt im jeweiligen Ermessen der Stars. Absolutes Fotoverbot herrscht ausserhalb der Panelzeiten, heißt die Stars können während der Panles fotogrfiert werden, so sie einverstanden sind. Beim Essen, in der Lobby, vor der Tür, in der Bar usw. nicht. Einem allfälligen Verbot ist Folge zu leisten und ProConTec Ltd. behält sich vor, Zuwiderhandlungen mit dem Verweis von der Veranstaltung zu ahnden, ohne das Recht auf eine finanzielle Rückerstattung.


5. Haftung
5.1. ProConTec Ltd. haftet ausschliesslich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
5.3. ProConTec Ltd. übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.


6. Salvatorische Klausel
6.1. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen werden durch die diesen am nächsten stehenden gültigen Bestimmungen ersetzt.
6.2. Von den vorliegenden Bestimmungen abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und müssen von beiden Parteien gezeichnet sein. Mündliche Abmachungen sind ungültig.
 
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