Wie die meisten von Euch mitbekommen haben dürften, wurde dem Mann, der den Jungen in Frankfurt getötet haben soll, Folter angedroht.
Nun fragen sich einige, vor allem Politker, CDU und CSU, aber auch der Präsident des Deutschen Richterbundes, ob man die Folter nicht einführen sollte. Natürlich nur in Ausnahmefällen.
Was haltet Ihr davon?
Meine Meinung dazu:
Abgesehen davon, dass der Rechtsstaat nicht Foltern darf, und die Folter ein Verstoß gegen Art. 1 GG (Menschenwürde) darstellt, sehe ich auch das Problem, dass niemand weiß, wo früher oder später die Grenze gezogen wird, wann die Folter erlaubt wird.
Hinzu kommt noch, das es passieren könnte, dass der Prozess gegen den Täter platzen könnte. Nämlich dann, wenn das Gericht entscheidet, dass alles, was durch die Androhung der Folter herausgefunden wurde, das Versteck der Leiche, nicht verwertet werden darf. Wieso? Die Strafprozessordnung verbietet die Folter.
Nun fragen sich einige, vor allem Politker, CDU und CSU, aber auch der Präsident des Deutschen Richterbundes, ob man die Folter nicht einführen sollte. Natürlich nur in Ausnahmefällen.
Was haltet Ihr davon?
Meine Meinung dazu:
Abgesehen davon, dass der Rechtsstaat nicht Foltern darf, und die Folter ein Verstoß gegen Art. 1 GG (Menschenwürde) darstellt, sehe ich auch das Problem, dass niemand weiß, wo früher oder später die Grenze gezogen wird, wann die Folter erlaubt wird.
Hinzu kommt noch, das es passieren könnte, dass der Prozess gegen den Täter platzen könnte. Nämlich dann, wenn das Gericht entscheidet, dass alles, was durch die Androhung der Folter herausgefunden wurde, das Versteck der Leiche, nicht verwertet werden darf. Wieso? Die Strafprozessordnung verbietet die Folter.