Ende der 60er Jahre wurde ein Student wegen Diebstahls angeklagt. Was hatte er getan?
Er hatte sich aus einem Kaufhaus ein Buch mitgenommen und es über das Wochenende durchgelesen. Am Montag hatte er es zurück ins Kaufhaus gebracht. Er war sorgsam damit umgegangen und hatte es nicht beschädigt.
Denn noch wurde er angeklagt. Sehr zu seiner Verwunderung, denn er, selbst BWL Student, hatte einen Jura Studenten gefragt, der sich auf seinen Professor berief, der gesagt hatte, das was der BWLer vorhatte sei nur eine straflose Gebrauchsanmasung.
Der Professor verteidigte den BWLer vor dem OLG in der Revision und scheiterte. Angeblich ärgerte er sich bis heute, das sein Fall zu einem Beispiel für dieses Problem wurde.
Er hatte sich aus einem Kaufhaus ein Buch mitgenommen und es über das Wochenende durchgelesen. Am Montag hatte er es zurück ins Kaufhaus gebracht. Er war sorgsam damit umgegangen und hatte es nicht beschädigt.
Denn noch wurde er angeklagt. Sehr zu seiner Verwunderung, denn er, selbst BWL Student, hatte einen Jura Studenten gefragt, der sich auf seinen Professor berief, der gesagt hatte, das was der BWLer vorhatte sei nur eine straflose Gebrauchsanmasung.
Der Professor verteidigte den BWLer vor dem OLG in der Revision und scheiterte. Angeblich ärgerte er sich bis heute, das sein Fall zu einem Beispiel für dieses Problem wurde.
