Versteigerung

Internet-Auktion; von der Kaufpflicht entbinden oder auf den Kauf bestehen?

  • Auf den Kauf bestehen

    Stimmen: 0 0,0%
  • Von der Kaufpflicht entbinden

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    0
  • Umfrage geschlossen .

Ezri

Administrator
Hallo Leute,

was würdet Ihr tun?

Ihr bietet eine Sache zu Versteigerung an. Ein Interessent bietet schon gleich am Anfang. Ansonsten scheint es keine anderen Interessenten zu geben.
Relativ kurz vor Ablauf der Versteigerung, mailt der Interessent, daß er das Gebot zurückziehen möchte.
Ihr seid aber sehr auf das Geld angewiesen, weil Euch das Wasser bis zum Hals steht.

Was würdet Ihr tun?

Auf den Kauf bestehen, weil es in den Regeln des Internet-Auktionshauses so steht?
Oder würdet Ihr den Interessente von seiner Kaufpflicht entbinden?
 
Um es mal mit den Worten von unser aller Auktionshaus ebay zu sagen: "Bitte prüfen sie ihr Angebot. Dieses Angebot ist BINDEND."
Somit würde ich mich nicht darauf einlassen das der Typ wieder zurückzieht. Gebot ist bindend und Schluß, Aus, Ende...
Wenn er nicht zahlt würde ich das über das "Auktionshaus" regeln lassen...
 
Das Auktionshaus wird Dir nicht dein Geld beschaffen, sondern nur Du selbst. Vielleicht speert es den Bieter, der Rest läuft über die Gerichte.
 
kommt auf den betrag an ob man es nun unbedingt vor ein gericht ziehen will...
 
Da wir wirklich sehr auf das Geld angewiesen sind, bestehen wir auf den Kauf. Weigert sich der Käufer dennoch, haben wir Pech. *seufz* Und hoffen, daß der Interessent uns wenigstens die Kosten der Versteigerung bezahlt.

Die Kohle ist für den Tierarzt.
 
Sie wurde kastriert, ihre Gebärmutter war zudem nicht ganz in Ordnung.
Aber ansonsten gehts ihr wirklich prima :)
 
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